Ab 1. Februar ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet bis 15. Juni untersagt. Zum Schutz der Natur ist auch im Jahr 2025 das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz zeitweise untersagt. Die Regelung zum zeitweisen Verbot ist 2022 in Kraft getreten und gilt seitdem jährlich zunächst bis einschließlich 2025.
Gemeinsame Pressemeldung der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 31.01.25:
In konstruktiven Gesprächen hatten Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden das temporäre Boof-Verbot vor drei Jahren als gemeinsame Lösung erarbeitet, um das in den Jahren 2020/2021 festgestellte ausufernde Freiübernachten im Nationalpark einzudämmen und die Auswirkungen des Boofens auf ein naturverträgliches Maß zurückzuführen.
Ob die temporäre Sperrung der Boofen im Frühjahr zum gewünschten Erfolg führt, wird derzeit evaluiert. Dazu werden in einer gemeinsamen Projektgruppe mit Vertreter*innen der Bergsport- und Naturschutzverbände entsprechende Kriterien diskutiert und ausgewertet. Die Mitglieder der Projektgruppe Boofen erarbeiten derzeit außerdem eine Handlungsempfehlung für das Sächsische Umweltministerium, wie das Boofen nach dem Auslaufen der bis dieses Jahr befristeten Regelung mit dem temporären Verbot im Frühjahr in Zukunft langfristig geregelt werden kann. Dazu wird die Projektgruppe mögliche längerfristige Maßnahmen erarbeiten, die nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung das Boofen auf ein naturverträgliches Maß begrenzen sollen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zum Thema Boofen in der Sächsischen Schweiz stehen Ihnen Hanspeter Mayr (Hanspeter.Mayr@smekul.sachsen.de) von der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz, Dr. Rainer Petzold (rainer.petzold@bergsteigerbund.de) vom Sächsischen Bergsteigerbund und Lutz Zybell (lz@alpenverein-sachsen.de) vom DAV-Landesverband Sachsen als Ansprechpartner zur Verfügung.
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