Wer kann Mitglied im DAV-Landesverband Sachsen werden?

Ordentliches Mitglied können Sektionen des DAV werden, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben.

Außerordentliches Mitglied können Vereine oder Abteilungen von Vereinen werden, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben, nicht dem DAV als Sektion angehören und Bergsport betreiben.

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder werden gleich behandelt und haben die gleichen Rechte. Abweichend davon haben außerordentliche Mitglieder Stimmrecht in der Mitgliederversammlung nur in den Angelegenheiten, die die Ausübung des Bergsports und die Mitgliedschaft im Landessportbund betreffen.

Vorteile der Mitgliedschaft im Landesverband

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Beantragung von DOSB-Lizenzen
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über die Mitgliederversammlung Mitwirken bei allen Belangen des DAV-Landesverbandes, u.a. Haushaltsplanung, Satzung, Ausrichtung, Anträge etc.
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Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen
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Unterstützung bei Naturschutzthemen
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Förderung von Leistungssport und Talentförderung
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Unterstützung in allen Belangen der Sportförderung und der Vereinsziele des DAV-Landesverbandes
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Versicherungsschutz über den LSB

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für Sektionen und Vereine beträgt aktuell 0,50 € je Vereinsmitglied pro Jahr. Der Beitrag berechnet sich nach der Mitgliederstatistik des DAV-Bundesverbandes. Er wird in der Regel im 1. Quartal eines jeden Jahres per Rechnung fällig.

Den Antrag im Original bitte per Post oder als Scan per Mail an die Geschäftsstelle schicken.

Julia Freitag

Geschäftsführerin Landesverband Sachsen
0351 27800991

Geschäftsstelle Landesverband Sachsen

Freiberger Str. 31
01067 Dresden