Neuregelung Förderung Jugendleiter-Lizenz
Es gibt es ein neues Verfahren zur Förderung der JDAV Jugendleiter*in-Lizenz (JL) durch den Landessportbund Sachsen (LSB).
Ab 2025 werden vom Landesverband Sachsen (LVS) ausgestellte JL-Lizenzen vom LSB als förderfähig angesehen und damit den DOSB-JL-Lizenzen gleichgestellt.
Bereits an den LSB gemeldete JL bleiben noch bis 2025 als in Ausbildung stehend förderfähig. Ab 2026 entfällt diese Regelung und die Neuregelung greift. Für 2025 können bereits JL-Lizenzen über den LVS beantragt werden, die dann in vollem Umfang förderfähig sind.
Antragsfrist für LVS-Lizenzen: 25.11.24
Verschafft euch schon mal einen Überblick, wer bis 2026 unbedingt noch eine Fortbildung oder Zusatzkurse besuchen sollte, damit die Lizenz nach der Neuregelung förderfähig bleibt bzw. wird.
Voraussetzungen Förderfähigkeit
- JL ist Mitglied eines sächsischen Bergsportvereins
- Sektion ist Mitglied im LSB und im LVS
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ehrencodex
- Erste Hilfe-Ausbildung (9 LE)
Erstausstellung ist bei mind. 120 Lerneinheiten (LE) innerhalb von 3 Jahren möglich:
Grundausbildung (60 LE) + Zusatzkurse (60 LE)
Grundausbildung (60 LE)
- Jugendleiter Grundausbildung JDAV oder ZQ Jugendtraining
Zusatzkurse (Summe: mind. 60 LE)
- JDAV JL-Aufbaumodul (40–45 LE)
- JDAV JL-Fortbildungen (20 LE)
- Kletterbetreuer*in (60 LE)
- Trainer*in C (120 LE)
- LSB Schülerassistenz/Gruppenhelfer*in (42 LE)
Beantragung + Ausstellung
einzureichende Unterlagen (Scan der Originale)
- Ehrenkodex
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Jugendleiterausweis
- Nachweis 120 LE
Sonderregelung für JL-Grundausbildung vor 2022:
- nur Nachweis der 60 zusätzlichen LE von 2022 bis Oktober 2024
per Mail: gs@alpenverein-sachsen.de
Bei Sammelantrag bitte Exel-Datei verwenden.
Antragsfrist: 25. November
- nach Prüfung der Unterlagen Ausstellung einer JL-Lizenz mit Gültigkeit von 2 Jahren (bis 31.12.)
- Meldung der Lizenz vom LVS an den LSB bis 30.11. (Eintrag im Vereinsportal)
- Fördermittelbeantragung der Sektion beim LSB (Vereinsportal) bis 31.1.
Lizenzverlängerung
- Verlängerung um 2 Jahre auf Antrag mit Nachweis mind. einer Fortbildung
Antragsfrist: 25. November