Neuregelung Förderung Jugendleiter-Lizenz
Es gibt eine Neuregelung zur Förderung der JDAV Jugendleiter*in-Lizenz (JL). Diese können seit 2025 nicht mehr über den DOSB beantragt werden, sondern werden nun vom Landesverband Sachsen (LVS) ausgestellt. Sie werden jedoch weiterhin vom LSB als förderfähig angesehen und lösen damit den DOSB-JL-Lizenzen ab in gleichem Umfang ab.
Bereits an den LSB gemeldete JL-Lizenzen bleiben noch bis 2025 als in Ausbildung stehend förderfähig. Ab 2026 entfällt diese Regelung. Ab da können JL-Lizenzen über den Landesverband Sachsen beantragt werden. Der Status in Ausbildung stehend entfällt ab 2026.
Antragsfrist für JL-Lizenzen: 25. November
Voraussetzungen
- JL ist Mitglied eines sächsischen Bergsportvereins
- Sektion ist Mitglied im LSB und im LVS
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ehrencodex
- Erste Hilfe-Ausbildung (9 LE)
Erstausstellung ist bei mind. 120 Lerneinheiten (LE) innerhalb von 3 Jahren möglich:
Grundausbildung (60 LE) + Zusatzkurse (60 LE)
Grundausbildung (60 LE)
- Jugendleiter Grundausbildung JDAV oder ZQ Jugendtraining
Zusatzkurse (Summe: mind. 60 LE)
- JDAV JL-Aufbaumodul (40–45 LE)
- JDAV JL-Fortbildungen (20 LE)
- Kletterbetreuer*in (60 LE)
- Trainer*in C (120 LE)
- LSB Schülerassistenz/Gruppenhelfer*in (42 LE)
Beantragung + Ausstellung
einzureichende Unterlagen (Scan der Originale)
- Ehrenkodex (Scan)
- Erste-Hilfe-Nachweis (Scan)
- Jugendleiterausweis (Scan)
- Nachweis 120 LE (Teilnahmebescheinigung, Bildschirmfoto DAV-JL-Portal)
Sonderregelung für JL-Grundausbildung vor 2022:
- nur Nachweis der 60 zusätzlichen LE von 2022 bis Oktober 2024
per Mail: gs@alpenverein-sachsen.de
Bei Sammelantrag bitte Exel-Datei verwenden.
Antragsfrist: 25. November
- nach Prüfung der Unterlagen Ausstellung einer JL-Lizenz mit Gültigkeit von 2 Jahren (bis 31.12.)
- Meldung der Lizenz vom LVS an den LSB bis 30.11. (Eintrag im Vereinsportal)
- Fördermittelbeantragung der Sektion beim LSB (Vereinsportal) bis 31.1.
Lizenzverlängerung
- Verlängerung um 2 Jahre auf Antrag mit Nachweis mind. einer Fortbildung
Antragsfrist: 25. November