Nationale Kletterlizenz
Der Besitz der Nationalen DAV-Kletterlizenz ist die Voraussetzung, um an den DAV-Kletterwettkämpfen und an den Sächsischen Landesmeisterschaften im Sportklettern, Bouldern und Speed teilzunehmen. Mindestalter ist 5 Jahre.
Aufgrund der Änderungen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bei der Schiedsvereinbarung müssen alle Nationalen Kletterlizenzen ab 2019 erneuert werden:
Antragsformular Nationale Kletterlizenz
Antragsformular Nationale Lizenz Funktionsträger
Das neue Antragsformular für die Nationale Kletterlizenz beinhaltet eine NADA-Vereinbarung (Anti-Doping-Erklärung), eine Schiedsvereinbarung mit dem DAV und eine Einwilligungserklärung zur Speicherung medizinischer Daten.
Vorgehen:
- Antragsformular ausdrucken und ausfüllen (7 Seiten)
- Formular von der eigenen Sektion abstempeln und unterzeichnen lassen
- Formular an den Landesverband Sachsen schicken (Ansprechpartnerin: Julia Freitag)
- die Formulare werden gesammelt bis 31.1. und dann an den DAV München gesendet
- ca. 4 Wochen danach ist die Lizenznummer in der Nationale Lizenzliste sächsischer SportlerInnen zu finden
Gültigkeit:
Die Lizenz behält so lange Gültigkeit bis der/die SportlerIn einen Sektionswechsel vornimmt, oder sich die NADA-Antidoping-Bestimmungen ändern. Für das Jahr, in dem der/die SportlerIn das 20. Lebensjahr erreicht (Jahr des 19. Geburtstags), muss ebenfalls eine neue Lizenz beantragt werden.
Ansprechpartnerin Landesverband: Julia Freitag
Landesverband Sachsen des DAV e.V.
01069 Dresden
Lingnerallee 3, PF18
z.Hd. Julia Freitag
Kontakt: gs@alpenverein-sachsen.de
Weitere Informationen zur Nationalen Kletterlizenz finden sich hier: Website DAV