Naturschutz

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Artikel

© LV Sachsen
Nationalpark und Verbände ziehen Bilanz des temporären Boofenverbots
Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz auch künftig nur für Kletternde erlaubt
16.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung vom 16.12.2023 der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des BUND-Landesverbandes Sachsen und der Bergsportverbände.

© LV Sachsen
Boofen im Nationalpark zeitweise untersagt
Ab Anfang Februar bis Mitte Juni ist das Freiübernachten im Nationalparkgebiet nicht gestattet.
29.01.2023

Gemeinsame Pressemitteilung vom 26.01.2024 der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des BUND-Landesverbandes Sachsen und der Bergsportverbände zum aktuellen Boof-Verbot zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt.

© Nationalpark Sächsische Schweiz
Kurzfilm „So geht Nationalpark“
gewinnt 1. Preis beim Art&Tur Film Festival in Portugal
27.10.2023

Im Kurzfilm wird gezeigt, welche Regeln für den Nationalpark gelten und warum es so wichtig ist, sich daran zu halten. Heute wurde bekannt, dass eine internationale Jury den Kurzfilm nun beim Art&Tur Filmfestival in Portugal mit dem ersten Preis ausgezeichnet hat.

© Julia Freitag
Petition zur Rettung des Holzberges an Landtag überreicht
Über 37.000 Unterschriften
20.09.2023

BUND und DAV fordern ein zeitnahes Handeln, um den Holzberg vor der Verfüllung mit Bauschutt zu bewahren. Das Areal ist ein einzigartiger Lebensraum für viel streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. 
Gemeinsame Pressemitteilung des BUND Landesverbandes Sachsen und des DAV-Landesverbandes Sachsen vom 18.09.2023.

© Michael Hörenz (NPV)
Neue Horstplätze in den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Bisher wurden in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz zwei Schwarzstorchreviere, fünf Uhubruten und 15 Wanderfalkenpaare festgestellt.
12.05.2023

Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und der Bergsportverbände vom 12.05.2023.

© DAV Sachsen
In den Felsen der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beginnt die Brutzeit 2023
09.03.2023

Die Arbeitsgruppe Horstschutz stimmt Sperrungwen für temporäre Horstschutzzonen für Kletterer und Wanderer ab. Nur wenn Brutplätze nachweislich besetzt sind, werden die temporären Sperrungen mit Augenmaß zeitlich verlängert bzw. wenn nötig räumlich ausgeweitet.