Neuregelung zum Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz
Bergsportler, Naturschutzverbände, Tourismus und Naturschutzbehörden haben gemeinsam die beste Lösung für den Nationalpark gesucht.
In konstruktiven und vertrauensvollen Gesprächen haben Vertreter der Bergsport- und Naturschutzverbände sowie des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz mit den Naturschutzbehörden in den vergangenen Wochen Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wie das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark eingedämmt werden kann. Als Ergebnis der Diskussionen hat sich herauskristallisiert, dass eine jährliche zeitweilige Sperrung aller 58 zugelassenen Boofen im Nationalpark während der Brut- und Setzzeit von Anfang Februar bis Mitte Juni (01.02.-15.06. jährlich) den größten Erfolg verspricht.

Zur Einführung der neuen Regelung zum Boofen, die beginnend im Mai 2022 befristet auf drei Jahre bis 2025 gelten soll, wird die Nationalparkverwaltung den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark ändern. Das dazu erforderliche Beteiligungsverfahren zur Anhörung der betroffenen Verbände, Kommunen und weiterer Akteure ist am 31.03.2022 gestartet. Interessierte können ihre Hinweise im Rahmen des Verfahrens bis zum 28.04.2022 beispielsweise über die Bergsport- und Naturschutzverbände geltend machen, sofern sie dort Mitglied sind.
Ob die jetzt vorliegende Lösung einer temporären Sperrung zum gewünschten Erfolg führen und der Abwärtstrend insbesondere der Brutvogelzahlen gestoppt werden kann, soll nach drei Jahren gemeinsam evaluiert werden. Dazu werden in einer Projektgruppe vor allem mit Vertretern der Bergsport- und Naturschutzverbände noch dieses Jahr entsprechende Kriterien entwickelt. Außerdem sollen in dieser Projektgruppe mögliche längerfristige Regelungen diskutiert werden, die nach Ablauf der jetzt bis 2025 geltenden Neuregelung das Boofen zukünftig auf ein naturverträgliches Maß beschränken.

Mit der neuen Regelung wollen Nationalparkverwaltung und Bergsportverbände gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen das ausufernde Freiübernachten im Nationalpark Sächsische Schweiz setzen und es soll noch in diesem Frühjahr – insbesondere an den stark besuchten Feiertagswochenenden im Mai/Juni – eine Beruhigung der sensiblen Natur im Nationalparkgebiet erreicht werden. Wir rufen alle Besucher des Nationalparks daher dazu auf, die neue Regelung zum Boofen zu respektieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz in der Sächsischen Schweiz zu leisten.
Weitere Informationen zur Neuregelung des Boofens findet Ihr in der gemeinsamen Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung und der Bergsportverbände.
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