Neuer Antrag für die Nationale Kletterlizenz ab 2019
Liebe Athletin, lieber Athlet mit nationaler Kletterlizenz,
seit einiger Zeit ist klar, dass der Deutsche Alpenverein seine Anträge für die nationale Kletterlizenz überarbeiten muss. Die Neuerungen betreffen sowohl Änderungen, die aufgrund der Datenschutz Grundverordnung vorgenommen werden mussten, als auch Änderungen, die in der Schiedsvereinbarung vorgenommen werden mussten. Diese Änderungen basieren auf einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes zur Schiedsbarkeit im Sport.
Dies bedeutet für euch, dass ihr, unabhängig vom Besitz einer Lizenz im Jahr 2018, für die Saison 2019 eine neue Lizenz mit dem neuen Formular (siehe unten) beantragen müsst. Bitte füllt den neuen Lizenzantrag aus und schickt ihn bis zum 15.3.2019 an eure Sektion oder legt ihn persönlich vor. Danach gehen die Lizenzen wie gewohnt an den Landesverband zur weiteren Bearbeitung.
Für die Kinder- und Jugendcupserie 2019 Sachsen kann sich die Jugend C-F noch mit ihrer alten Nummer anmelden (Übergangsregelung bis 15.3.19).
Zeitschiene:
Bis 15.3.2019: Athleten müssen die Anträge der Sektion vorlegen
Bis 31.3.2019: Die Anträge müssen bei Dagmar Mulansky vorliegen
Bis 30.4.2019: Die Anträge müssen in der BGS des DAV vorliegen
Ab 10.5.19 werden die alten Kletterlizenzen vom DAV als ungültig erklärt.
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