Liebe DAV-Mitglieder in Sachsen,
ihr habt sicherlich schon gelesen, wie es mit dem Boofen weitergehen soll und euch davon hoffentlich weder das Weihnachtsfest noch den Jahreswechsel vermiesen lassen.
Seit dem 18.12.2025 ist bekannt, für welche Regelung des Boofens im Nationalpark ab 2026 sich das Umweltministerium entschieden hat: Es bleibt beim jährlichen Sperrzeitraum vom 1.2. bis 15.6., im Gegensatz zu den vergangenen Jahren unbefristet.
Als AG Boofen können wir diese Maßnahme aus den bekannten Gründen nicht mittragen (siehe Mitgliederinfo vom 27.11.2025 an dieser Stelle). Wir Bergsportverbände – Landesverband Sachsen, Sächsischer Bergsteigerbund, Sektion Dresden und Akademische Sektion Dresden – werden gegen die Regelung (d. h. die Änderung des Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark Sächsische Schweiz / Teil Bergsportkonzeption, Abschnitt Freiübernachten) Widerspruch einlegen und bereiten uns auf weitere rechtliche Schritte vor.
Wenn ihr die Regelung ebenfalls ablehnt, könnt ihr als Einzelperson, Klub oder Verein auch Widerspruch einlegen, wobei dieser erst im weiteren Verfahren begründet werden muss. Dazu schreibt ihr an:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Abteilung 5: Naturschutz und Boden
Postfach 10 05 10
01075 Dresden
Bitte beachtet, dass der Widerspruchsbescheid nicht kostenlos ist.
Das problematische Ausufern des Boofen in den Jahren bis 2022 war zum Teil nicht zu verhindern (Stichwort Fluch und Segen des Internets). Zum anderen Teil lag es allerdings an mangelhafter Kommunikation und Durchsetzung der damaligen Regeln. Als AG Boofen haben wir die Behörden auf verschiedene Fälle von Fehlverhalten hingewiesen, die online z. B. auf YouTube dokumentiert waren. Solche Ordnungswidrigkeiten wurden nach unserer Erfahrung nur sehr zögerlich verfolgt. In einem Fall, bei dem wir immer wieder nachhaken mussten, kann man durchaus von Verschleppung sprechen.
Die 2022 in Kraft getretenen Maßnahmen bewirkten im Wesentlichen, dass im Sperrzeitraum weniger gebooft wurde und dass die Findigen in illegale Boofen ausgewichen sind. Den gemeinsam mit den Behörden und Naturschutzverbänden vereinbarten Zielen, wie keine Freiübernachtungen an nicht zugelassenen Stellen und keine Feuer, sind wir nur wenig näher gekommen. Demnach ist absehbar, dass auch mit der Neuregelung die Zielstellung eines naturverträglichen Boofens verfehlt wird. Auch erscheint uns die Begründung nicht stichhaltig.
Es fällt mittlerweile schwer zu glauben, dass das Ministerium das Boofen in traditionellem und naturverträglichem Umfang erhalten will, auch wenn uns dies nach wie vor beteuert wird.
Unabhängig davon bitten wir euch, immer die folgenden Regeln beim Boofen einzuhalten und das auch von anderen einzufordern:
- Nutzt im Nationalpark nur die zugelassenen Boofen.
- Seid vor Beginn der Dämmerung in der Boofe.
- Macht kein Feuer.
- Verhaltet euch ruhig.
- Geht sparsam mit Licht um.
- Verrichtet eure Notdurft abseits von Boofen (Überhängen generell) und Wegen, vergrabt Fäkalien und Klopapier.
- Nehmt sämtlichen Müll mit.
Damit schont ihr die Natur und auch eure Mitmenschen.
Beachtet, dass das Boofen im Nationalpark im Sperrzeitraum teuer werden kann (Bußgeld bis zu 50.000 Euro).
Eure Arbeitsgruppe Boofen der Bergsportverbände